Kühlpflichtige Produkte

Die Bestellungen, die kühlpflichtige und verderbliche Produkte beinhalten, werden nur montags und dienstags, ausschließlich per Luftverkehr geliefert. Auf diese Weise will Fine Tastes of Modena vermeiden, daß eine etwaige Verspätung des Frachtführers, die nicht Fine Tastes of Modena zuzurechnen ist, die richtige Konservierung der kühlpflichtigen und verderblichen Produkte beeinträchtigen kann, falls die Verspätung die Aufbewahrung des Produkts im Lager des Frachtführers während eines Wochenendes mit sich bringt. Wenn der Kunde auf eine Lieferung einschließlich kühlpflichtiger verderblicher Produkte an anderen Tagen, als in diesen Geschäftsbedingungen geregelt, besteht, haftet Fine Tastes of Modena nicht für mögliches Verderben, das von einer notwendigen Aufbewahrung im Lager des Frachtführers während des Wochenendes verursacht worden ist.

Weiters haftet Fine Tastes of Modena bei Lieferungen einschließlich kühlpflichtiger Frischeprodukte für die Einhaltung der für ihre richtige Konservierung vorgeschriebenen Temperaturen nur für den Fall, daß der erste Zustellversuch der bestellten Frischeprodukte bei der angegebenen Lieferadresse erfolgreich ist.